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Kollegium

Das FH-Kollegium kümmert sich um die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes. Es setzt sich aus den Studiengangsleiter:innen, Vertreter:innen des Lehr- und Forschungspersonals sowie Studierendenvertreter:innen sowie der Kollegiumsleitung und deren Stellvertretung zusammen. Die Studierenden sind mit 4 stimmberechtigten Vertreter:innen vertreten.

Die aktulle Fassung der Satzung der FHSTP und somit auch des Kollegiums ist auf der Kollegiumsseite abrufbar. Im Teil 2 Studienrecht ist sowohl die allgemeine als auch die spezifische Prüfungsordnung enthalten. All diese Unterlagen findet ihr hier.

Kollegium:

  • Lukas Ertl
  • Clemens Jung, BSc
  • Eva Kiefer
  • Verena Koller

alle weiteren Mitglieder des Kollegiums findet ihr hier.

Ausschüsse:

Das Kollegium arbeitet in Ausschüssen, welche einzelne Themen vorbereiten. Diese sind nicht beschlussfähig. Jeder Ausschuss ist durch mind. ein:e studentische Vertreter:in besetzt. Hier eine Auflistung der Ausschüsse und unserer entsandten Verter:innen:

  • Ausschuss für Programmentwicklung –  Clemens Jung, BSc, Florian Wachter
  • Ausschuss für Internationalisierung in Lehre und Forschung – offener Posten stv.: Lukas Kroisenbrunner
  • Ausschuss für Personalangelegenheiten in Lehre und Forschung – offener Posten stv.: offener Posten
  • Ausschuss für Qualitätsentwicklung in der Lehre – Carola Berger, BSc stv.: keiner derzeit
  • Qualitätssicherung in der Lehre
  • Nostrifizierungen
  • Verleihung akademischer Grade
  • Ernennungen FH-Professuren und FH-Honorarprofessuren
  • Überarbeitung der Satzung inkl. der Prüfungsordnung (Teil 2 Studienrecht)
  • Akkreditierung neuer Studien- und Lehrgänge (Teilprozess)
  • Personalangelegenheiten (Hearings, Empfehlungen a. d. GF)
  • etc.

Antrag auf Ersatz von ECTS

Hier findest du bald die Übersicht der Fächer, die du dir aufgrund der Tätigkeit als Studierendenvertreter:innen ersetzen lassen kannst.

Du möchtest dir eine Lehrveranstaltung für deine Tätigkeit als Jahrgangsverteter:in ersetzen lassen? Dann kontaktiere bitte deine zuständige STV für das benötigte Formular.

Zusatzinfo: ja ETCS “ansammeln” geht.
“Es wird davon ausgegangen, dass die Formulierung ‘ersetzen … für jedes Semester, in welchem eine derartige Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird …’ auch ein ‘Ansparen’ von ECTS-Anrechungspunkten zulässt, welche sodann in einem späteren Semester verbraucht werden können” (Gruber & Stangl (Stand 1.09.2017): Praxishandbuch Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsrecht, 2. Auflage. Seite 88)