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Kollegium

Das Kollegium der USTP kümmert sich um die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes. Es setzt sich aus den Studiengangsleiter:innen, Vertreter:innen des Lehr- und Forschungspersonals sowie Studierendenvertreter:innen sowie der Kollegiumsleitung und deren Stellvertretung zusammen. Die Studierenden sind mit 4 stimmberechtigten Vertreter:innen vertreten. 

Die aktuelle Fassung der Satzung der USTP und somit auch des Kollegiums ist auf der Kollegiumsseite abrufbar. Im Teil 2 Studienrecht ist sowohl die allgemeine als auch die spezifische Prüfungsordnung enthalten. All diese Unterlagen findet ihr hier.

Kollegium:

  • Eva Kiefer, BSc
  • Verena Koller, BSc
  • Lukas Metzler
  • David Galgau

alle weiteren Mitglieder des Kollegiums findet ihr hier.

Ausschüsse:

Das Kollegium arbeitet in Ausschüssen, welche einzelne Themen vorbereiten. Diese sind nicht beschlussfähig. Jeder Ausschuss ist durch mind. ein:e studentische Vertreter:in besetzt. Hier eine Auflistung der Ausschüsse und unserer entsandten Verter:innen:

  • Ausschuss für Programmentwicklung –  Eva Kiefer, BSc, Verena Koller, BSc
  • Ausschuss für Internationalisierung in Lehre und Forschung – Eva Kiefer, BSc, Julian Beck
  • Ausschuss für Personalangelegenheiten in Lehre und Forschung – Luis Martin
  • Ausschuss für Qualitätsentwicklung in der Lehre – Birgit Kloimüller, BSc, Moses Varga, BSc
  • Ausschuss für Qualitätsentwicklung in der Forschung – David Oberuc, Lukas Metzler, BSc
  • Ausschuss für Studienrecht – Dominik Mückstein
  • Qualitätssicherung in der Lehre
  • Nostrifizierungen
  • Verleihung akademischer Grade
  • Ernennungen FH-Professuren und FH-Honorarprofessuren
  • Überarbeitung der Satzung inkl. der Prüfungsordnung (Teil 2 Studienrecht)
  • Akkreditierung neuer Studien- und Lehrgänge (Teilprozess)
  • Personalangelegenheiten (Hearings, Empfehlungen a. d. GF)
  • etc.

Antrag auf Ersatz von ECTS

Hier findest du bald die Übersicht der Fächer, die du dir aufgrund der Tätigkeit als Studierendenvertreter:innen ersetzen lassen kannst.

Du möchtest dir eine Lehrveranstaltung für deine Tätigkeit als Jahrgangsverteter:in ersetzen lassen? Dann kontaktiere bitte deine zuständige STV für das benötigte Formular.

Zusatzinfo: ja ETCS “ansammeln” geht.
“Es wird davon ausgegangen, dass die Formulierung ‘ersetzen … für jedes Semester, in welchem eine derartige Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird …’ auch ein ‘Ansparen’ von ECTS-Anrechungspunkten zulässt, welche sodann in einem späteren Semester verbraucht werden können” (Gruber & Stangl (Stand 1.09.2017): Praxishandbuch Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsrecht, 2. Auflage. Seite 88)