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Was ist die STV?

Die Studienvertretungen (kurz: STV) sind Vertretungen deiner Studienrichtung, welche an der FH St.Pölten hauptsächlich in Departments unterteilt sind. Wende dich an sie bei Anfragen/Vorschlägen/Problemen, die den Studiengang betreffen und alles, was damit zusammenhängt.

Bei einem Klick auf das jeweilige Logo, kommst du direkt auf die Studienvertretungsseite deiner Wahl: 

Sie…

vertreten die Studierenden der zugeordneten Lehr- und Studiengänge gegenüber den Studien- und Lehrgangsleitungen

…nehmen an studiengangsübergreifenden Sitzungen (Studiengangskommissionen – kurz: StuKos) teil

…sind Anlaufstelle für JGVs und allen Studierenden ihrer Lehr- und Studiengänge

…beraten bei allgemeinen und fachspezifischen Anliegen/Problemen

…helfen bei studienrechtlichen Problemen (studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen)

…sind zu Hearings für Posten in den vertretenen Lehr- und Studiengänge eingeladen

…organisieren die Termine für StudierenProbieren

…verwalten das STV-Budget

…etc.

STV…

…stärken ihre Teamfähigkeit

…sammeln Managementerfahrung, da sie einen oder mehrere Studien- & Lehrgänge vertreten.

…nehmen an Schulung zu Themen wie Studienrecht, Qualitätssicherung, Management etc. teil

…nehmen an FH Gremien (z.B. Hearingkommissionen) teil

…können sich bis zu 6 ECTS pro Semester auf Grund ihrer Tätigkeit anrechnen lassen (1)

…verfügen über eine Anwesenheitsbefreiung lt. Kollegiumsbeschluss (2)

…können beantragen bereits beim 2. Antritt kommissionell geprüft zu werden (3)

(1) Eine Auswahl an Lehrveranstaltungen, die anrechenbar sind, erhaltet ihr bei eurer jeweiligen STV. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Regelung lt. HSG.
(2) Es muss keine Rechenschaft abgelegt werden, was in dieser Zeit getan wurde, jedoch handelt es sich KEINESFALLS um eine Leistungsreduktion. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung des HSG durch einen Kollegiumsbeschluss.
(3) Da es auf Grund der Vertretungstätigkeit zu persönlichen Konflikten mit einzelnen Lehrenden kommen kann. Es handelt sich um eine gesetzliche Regelung lt. HSG