Kollegium
Das FH-Kollegium kümmert sich um die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes. Es setzt sich aus den Studiengangsleiter:innen, Vertreter:innen des Lehr- und Forschungspersonals sowie Studierendenvertreter:innen sowie der Kollegiumsleitung und deren Stellvertretung zusammen. Die Studierenden sind mit 4 stimmberechtigten Vertreter:innen vertreten.
Die aktulle Fassung der Satzung der FHSTP und somit auch des Kollegiums ist auf der Kollegiumsseite abrufbar. Im Teil 2 Studienrecht ist sowohl die allgemeine als auch die spezifische Prüfungsordnung enthalten. All diese Unterlagen findet ihr hier.
Kollegium:
- Lukas Ertl
- Clemens Jung, BSc
- Eva Kiefer
- Verena Koller
alle weiteren Mitglieder des Kollegiums findet ihr hier.
Ausschüsse:
Das Kollegium arbeitet in Ausschüssen, welche einzelne Themen vorbereiten. Diese sind nicht beschlussfähig. Jeder Ausschuss ist durch mind. ein:e studentische Vertreter:in besetzt. Hier eine Auflistung der Ausschüsse und unserer entsandten Verter:innen:
- Ausschuss für Programmentwicklung – Clemens Jung, BSc, Florian Wachter
- Ausschuss für Internationalisierung in Lehre und Forschung – offener Posten stv.: Lukas Kroisenbrunner
- Ausschuss für Personalangelegenheiten in Lehre und Forschung – offener Posten stv.: offener Posten
- Ausschuss für Qualitätsentwicklung in der Lehre – Carola Berger, BSc stv.: keiner derzeit
- Qualitätssicherung in der Lehre
- Nostrifizierungen
- Verleihung akademischer Grade
- Ernennungen FH-Professuren und FH-Honorarprofessuren
- Überarbeitung der Satzung inkl. der Prüfungsordnung (Teil 2 Studienrecht)
- Akkreditierung neuer Studien- und Lehrgänge (Teilprozess)
- Personalangelegenheiten (Hearings, Empfehlungen a. d. GF)
- etc.
Antrag auf Ersatz von ECTS
Hier findest du bald die Übersicht der Fächer, die du dir aufgrund der Tätigkeit als Studierendenvertreter:innen ersetzen lassen kannst.
Du möchtest dir eine Lehrveranstaltung für deine Tätigkeit als Jahrgangsverteter:in ersetzen lassen? Dann kontaktiere bitte deine zuständige STV für das benötigte Formular.
Zusatzinfo: ja ETCS “ansammeln” geht.
“Es wird davon ausgegangen, dass die Formulierung ‘ersetzen … für jedes Semester, in welchem eine derartige Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird …’ auch ein ‘Ansparen’ von ECTS-Anrechungspunkten zulässt, welche sodann in einem späteren Semester verbraucht werden können” (Gruber & Stangl (Stand 1.09.2017): Praxishandbuch Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsrecht, 2. Auflage. Seite 88)