ÖH Wahlen
Allgemeine Informationen
Die bundesweiten ÖH-Wahlen 2025 finden von 13. Mai bis 15. Mai statt. Bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschüler:innenschaft können alle Studierenden der österreichischen öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten alle zwei Jahre direkt über ihre Interessenvertretung bestimmen.
An der FH St. Pölten wurde ein Wahltag vorgezogen, um berufsbegleitenden Studierenden das Wählen zu ermöglichen. Hier findet die an folgenden Tagen statt:
- Freitag, 09. Mai 2025 (9.00 – 18.00 Uhr)
- Dienstag, 13. Mai 2025 (9.00 – 18.00 Uhr)
- Donnerstag, 15. Mai 2025 (9.00 – 16.00 Uhr)
Durch den ÖH-Beitrag bist auch du stimmberechtigt auf drei Ebenen Vertreter:innen, zu wählen! Um bei der Wahl stimmberechtigt zu sein, muss der ÖH-Beitrag für das Sommersemester bis 25. März 2025 beglichen worden sein.
Du bekommst drei Stimmzettel für die drei Vertretungsebenen – also Studienvertretung, Hochschulvertretung und Bundesvertretung. Du kannst deine Stimme an einem der drei Wahltagen an deiner Hochschule abgeben.
Mehr Informationen zur Wahl gibt es auf der Webseite der Bundesvertretung zur ÖH Wahl
Was wird gewählt?
- Bundesvertretung – BV (Listenwahl)
- Fachhochschulvertretung – FHV (Listenwahl)
- Studienvertretungen – STV (Direktwahl)
- Gesundheit (Studiengänge und zugeordnete Lehrgänge)
- Bahntechnologie und Mobilität (Studiengänge und zugeordnete Lehrgänge)
- Informatik und Security (Studiengänge und zugeordnete Lehrgänge)
- Digital Business & Innovation (Studiengänge und zugeordnete Lehrgänge)
- Medien und digitale Technologien (Studiengänge und zugeordnete Lehrgänge)
- Soziales (Studiengänge und zugeordnete Lehrgänge)
Wer darf wählen?
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle
- ordentlichen Studierenden (Studiengänge) und
- außerordentlichen Studierenden (Lehrgänge zur Weiterbildung, Besuch einzelner Lehrveranstaltungen),
die zum Stichtag 25. März 2025 zu einem Studium zugelassen sind und den ÖH-Beitrag entrichtet haben.
Wahlvorschläge (BV und FHV)
- Einbringungsfrist: 25. März 2025 – 08. April 2025
- Gruppen, die sich an der Wahl beteiligen wollen, haben bei der zuständigen Wahlkommission
- durch Briefsendung oder
- durch ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenes Dokument oder
- durch persönliche Übergabe an den/die Vorsitzende/n der zuständigen Wahlkommission einen Wahlvorschlag einzubringen.
- Es sind Formulare nach dem Muster der Anlagen 2 und 2a bzw. 3 und 3a der HSWO zu verwenden.
- Jeder Wahlvorschlag hat zu enthalten:
- die Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe, gegebenenfalls auch eine der Bezeichnung entsprechende Kurzbezeichnung,
- eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten,
- die Zustimmungserklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten,
- die Bezeichnung einer zustellungsbevollmächtigten Vertreterin oder eines zustellungsbevollmächtigten Vertreters und deren bzw. dessen Kontaktdaten,
- eine ausreichende Zahl von Unterstützungserkl.rungen oder die Unterschrift von zumindest einer Mandatarin bzw. einem Mandatar und der bzw. dem Zustellungsbevollmächtigten (§ 27 HSWO).
- Für Unterstützungserklärungen sind Formulare nach dem Muster der Anlagen 4 und 4a bzw. 5 und 5a der HSWO zu verwenden.
Kandidaturen (STV)
- Einbringungsfrist: 25. März 2025 – 17. April 2025
- Für Wahlen in Studienvertretungen hat jede/r Kandidat/in ihre/seine Kandidatur bei der Wahlkommission
- durch Briefsendung oder
- durch ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenes Dokument oder
- durch persönliche Übergabe an den/die Vorsitzende/n der zuständigen Wahlkommission bekannt zu geben.
- Es sind Formulare nach dem Muster der Anlage 6 der HSWO zu verwenden.
- Für jede Kandidatin und jeden Kandidaten ist anzugeben:
- Familienname und Vorname,
- Geburtsjahr,
- Anschrift,
- die Bezeichnung des Studiums,
- das bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen,
- E-Mail-Adresse.
- Das ausgefüllte Formular ist dann an folgende E-Mail zu senden: wahlkommission.oeh-wahl@fhstp.ac.at
Eingebrachte Wahlvorschläge
Bei der Wahlkommission der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Fachhochschule St. Pölten wurden folgende Wahlvorschläge eingebracht und zugelassen:
Aushang Wahlvorschläge Mandate
- Postalische Erreichbarkeit:
Fachhochschule St. Pölten GmbH, Campus-Platz 1, 3100 St. Pölten Briefkasten der Wahlkommission im Campus und Study Center (CSC) – ,,Wahlkommission ÖH-Wahl 2025″ - Elektronische Erreichbarkeit: wahlkommission.oeh-wahl@fhstp.ac.at
Verlautbarung der Kandidaturen für die Studienvertretung
Für die Wahl der Studienvertretung wurden bei der Wahlkommission der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Fachhochschule St. Pölten folgende Kandidaturen eingebracht und zugelassen:
Aushang Kandidaturen Sudienvertretung
Hinweis
§ 52 Abs. 4 HSG: ,,Gibt es weniger Kandidatinnen und Kandidaten als die Hälfte der für eine Studienvertretung
zu vergebenden Mandate, so hat die Wahl zu unterbleiben. In diesem Fall hat das Organ gemäß§ 15 Abs. 2, an
Bildungseinrichtungen ohne zusätzliches Organ gemäß§ 15 Abs. 2 die Hochschulvertretung, deren Aufgaben
und das Budget zu übernehmen. Die Bestellung einer Person, die diese Aufgaben wahrnimmt, durch Beschluss
der zuständigen Hochschulvertretung ist zulässig.“
Informationen zur Verbotszone an den Wahltagen
Folgende Bestimmungen sind zu den Zeiten der Wahlhandlungen gültig:
„An den Wahltagen ist jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die
WählerInnen oder durch Anschlag oder Verteilen von Wahlwerbung verboten, und zwar
- im Wahllokal (Lounge in Gebäudeteil A),
- in sämtlichen im Erdgeschoß des Gebäudeteiles A gelegenen Räumlichkeiten (ausgenommen
die Kopierstraße) inklusive dem Aufenthaltsbereich vor dem Durchgang zum Gebäudeteil B
(Grenze ist die Glastüre vor dem Eingang zur Mensa) - in den Stiegenhäusern 2 und 3 (rot und grün)
- in den Liftkabinen und
- auf den Außenflächen im Umkreis von 20 Metern vom Gebäudeeingang bei der Lounge“
Einsicht in das Wähler:innenverzeichnis
- Zeit: 03. April 2025 – 08. April 2025
- Ort: Campus und Study Center an der FH St. Pölten (Gebäude B, Erdgeschoß) oder
- Online-Einsichtnahme mittels e-lD oder Handysignatur unter https://wahlportal.oeh.ac.at/